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   OLG Bamberg, 17.01.2006 - 1 U 241/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13655
OLG Bamberg, 17.01.2006 - 1 U 241/05 (https://dejure.org/2006,13655)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 17.01.2006 - 1 U 241/05 (https://dejure.org/2006,13655)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 1 U 241/05 (https://dejure.org/2006,13655)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VGB 88 § 2; VGB 88 § 4; VGB 88 § 6; VGB 88 § 7; VGB 88 § 11
    Abgrenzung von Rettungs- und Instandsetzungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Defektes Abwasserrohr - Versicherung muss nicht zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1213
  • BeckRS 2006, 6202
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 210/01

    Begriff des Bruchschadens an einem Rohr der Wasserversorgung

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.01.2006 - 1 U 241/05
    Ein Rohrbruch im Sinne von § 7 VGB 88 setzt allerdings voraus, dass das Material des Rohres (einschließlich Dichtungen, Flanschen, Muffen, Verschraubungen, Druckausgleicher und Kniestücken) oder der Einrichtung ein Loch oder einen Riss bekommt (Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Auflage, E I Rdnr. 81; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.5.2002, VersR 2004, 193 ).
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 219/03

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles; Schaden durch

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.01.2006 - 1 U 241/05
    Durchaus zutreffend definiert auch der Kläger in seiner Berufungsbegründung den Rohrbruch i.S.v. § 7 VGB 88 mit "jeder nachteiligen Veränderung des Rohrmaterials, die dazu führt, dass die darin befindlichen Flüssigkeiten bestimmungswidrig austreten können" und zitiert in diesem Zusammenhang die Entscheidung des BGB v. 23.06.2004 (VersR 2005, 218 ), die sich ebenfalls mit dem Versicherungsschutz bei einer Leckage im Leitungsnetz befasst.
  • OLG Hamm, 20.12.1991 - 20 U 23/90

    Wohngebäudeversicherung; Rettungskosten; Schadensverhütung; Instandhaltung;

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.01.2006 - 1 U 241/05
    Grundsätzlich handelt es sich allerdings auch dann um vom Versicherungsnehmer zu tragende Instandsetzungskosten, wenn notwendige Reparaturmaßnahmen im Interesse der Schadensverhütung durchgeführt werden und zwar selbst dann, wenn ohne Austausch oder Reparatur in kürzester Zeit ein Rohrbruch entstanden wäre (OLG Hamm, Urteil vom 20.12.1991, VersR 1993, 97 ).
  • OLG Hamm, 18.11.2016 - 20 U 148/16

    Eintrittspflicht des Gebäudeversicherers für die Kosten der Reparatur eines

    Nach § 18 Abs. 1 VGB 2014 hat der Versicherungsnehmer zur Vermeidung der Leistungsfreiheit des Versicherers die versicherten Sachen stets in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, so dass ihn auch die Kostenlast für im Interesse der Schadensverhütung notwendige Reparaturmaßnahmen trifft, und zwar selbst dann, wenn ohne die Maßnahmen in kürzester Zeit ein (weiterer) Wasserschaden entstanden wäre (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20. Dezember 1991 - 20 U 23/90 -, Rn. 7, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 U 241/05 -, Rn. 23, juris).
  • OLG Hamm, 11.03.2016 - 20 U 221/15

    Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung für Schäden an einer

    Ein Rohrbruch setzt stets eine Substanzverletzung im Material der jeweiligen Leitung voraus und ist nicht schon dann zu bejahen, wenn - für sich gesehen intakte - Anschlüsse sich verschieben oder gar ablösen und so einen Flüssigkeitsaustritt bewirken (OLG Koblenz, Beschluss vom 09.07.2009, 10 U 1522/08, Rn. 7, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 17.01.2006, 1 U 241/05, Rn. 8 ff; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2002, 4 U 210/01, Rn. 3, juris).
  • LG Trier, 05.10.2021 - 6 O 362/19

    Wohngebäude- und Hausratversicherung - Wasserschaden durch starke Niederschläge

    Dass sich ein Verschluss - auch durch erhöhten Rohrinnendruck - löst und so einen Flüssigkeitsaustritt bewirkt, stellt keinen Rohrbruch im Sinne der Versicherungsbedingungen dar (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 9.7.2009 - 10 U 1522/08, BeckRS 2010, 18912; OLG Bamberg, Beschl. v. 17.1.2006 - 1 U 241/05, BeckRS 2006, 06202 Rn. 8 ff.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.5.2002 - 4 U 210/01, BeckRS 2005, 05312, OLG Köln, Urt. v. 09.07.1996 - 9 U 5/96 = r+s 1996, 452).
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